Geschäftsordnung für Eriksberg Vilt & Natur AB

Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2026

Die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität.
Nachfolgend finden Sie einige Regeln und Bestimmungen, die für unsere Gäste gelten.
Diese Liste ist nicht vollständig, und wir behalten uns vor, bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit im Hotel zu gewährleisten.

Allgemeine Regeln

  • Altersbeschränkung: Für einen Aufenthalt in unseren Hotels müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten übernachten.
  • Ausweis: Alle Gäste müssen beim Check-in einen gültigen Ausweis vorlegen (ausgenommen Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten). Gäste, die nicht in Schweden gemeldet sind, müssen zudem laut Gesetz eine Meldekarte ausfüllen.
  • Rücksichtnahme: Wir erwarten von unseren Gästen respektvolles Verhalten und Rücksichtnahme gegenüber unseren Mitarbeitern und anderen Hotelgästen. Drohungen und Belästigungen werden nicht toleriert.
  • Polizeibericht: Straftaten, die im Hotel begangen werden, werden stets der Polizei gemeldet.
  • Störungen: Wir behalten uns das Recht vor, Gäste abzuweisen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder die Sicherheit gefährden oder die Ruhe stören. Abgewiesene Gäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
  • Alkoholkonsum: Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen nur im Hotelzimmer und nicht in den Gemeinschaftsbereichen konsumiert werden.
  • Besucher: Nach 22:00 Uhr ist es nicht gestattet, Personen, die nicht als Hotelgäste eingecheckt sind, ins Hotelzimmer mitzunehmen.
  • Geräuschpegel: Bitte achten Sie auf einen angemessenen Geräuschpegel im Hotelzimmer. Nach 22:00 Uhr ist in den Hotelzimmern und Fluren Ruhe einzukehren, damit alle Gäste einen ungestörten Aufenthalt genießen können.
  • Offenes Feuer: Kerzen, Räucherstäbchen, elektrische Kochplatten, Gasherde oder Ähnliches dürfen in Hotelzimmern nicht verwendet werden.
  • Elektrische Geräte: Aus Sicherheitsgründen ist das Aufladen von Geräten wie Hoverboards, E-Bikes, E-Scootern, Drohnen oder ähnlichen Geräten im Hotel verboten. Bitte ziehen Sie beim Verlassen des Zimmers immer den Stecker von wiederaufladbaren Geräten (z. B. Mobiltelefonen und Computern).
  • Waffen: Das Mitbringen von Waffen ist nicht gestattet. Falls Sie einen Jagdschein besitzen und Ihre Waffe mitbringen müssen, kontaktieren Sie bitte vor Ihrer Ankunft die Rezeption.
  • IT-Sicherheit: Die Nutzung unseres Netzwerks für illegale Aktivitäten oder in einer Weise, die die IT-Sicherheit gefährdet, ist untersagt.

Entschädigung und Kosten

Als Gast bzw. als Person, auf die die Reservierung registriert ist, haften Sie für alle Kosten und Schäden, die dem Hotel oder Dritten während Ihres Aufenthalts entstehen. Sie verpflichten sich außerdem, beschädigte oder unbefugt aus dem Zimmer oder anderen Bereichen des Hotels entfernte Einrichtungsgegenstände zu ersetzen.

Spezielle Gebühren

  • Rauchen: Das Rauchen ist in den Hotelzimmern, den übrigen Räumlichkeiten und an den Hoteleingängen gesetzlich verboten. Das Verbot gilt für herkömmliche Zigaretten, E-Zigaretten und ähnliche Produkte. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 4.000 SEK geahndet.
  • Brandmelder: Es ist strengstens verboten, Brandmelder abzudecken, zu entfernen oder anderweitig außer Betrieb zu setzen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 2.500 SEK geahndet.
  • Fehlalarm: Wenn ein Feueralarm durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wird und die Feuerwehr ausrückt, werden dem Gast die Einsatzkosten in Höhe von ca. 10.000 SEK in Rechnung gestellt.
  • Abfall: Es darf lediglich der übliche Hausmüll eines normalen Hotelaufenthalts zurückgelassen werden. Größere Gegenstände oder gefährliche Abfälle wie Gasflaschen oder größere Batterien sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen ziehen eine Gebühr von 500 SEK für die Entsorgung von Sperrmüll oder gefährlichen Abfällen (z. B. Lachgasflaschen) nach sich.
  • Reinigung/Dekontamination: Falls das Zimmer in einem Zustand hinterlassen wird, der eine Dekontamination oder eine umfangreiche zusätzliche Reinigung erfordert, wird eine Gebühr von 2.500 SEK oder der tatsächliche Betrag der Dekontaminationskosten erhoben.
  • Lachgas: Die Verwendung von Lachgas ist in Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen nicht gestattet. Da Kartuschen als Sondermüll gelten, wird bei Zurücklassen eine Gebühr von 500 SEK erhoben.

Verstöße

Gäste, die gegen diese Regeln verstoßen, ihre Zahlung nicht begleichen oder Schäden verursachen, können vom weiteren Aufenthalt und zukünftigen Buchungen in unserem Hotel ausgeschlossen werden.

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